Herausforderungsrunde 3928156

Teilnehmer



Aktuelle Regeln:

§1. Regelwerk der Nato-Otan.de und United Nations

Die Regeln der beiden Allianzen auf unserer Webseite müssen eingehalten werden


§2. Kommunikation

Die Kommunikation in der Allianz sollte per Discord geschehen. Kontakte zu der gegnerischen Allianz erfolgen nur im Forum. Es dürfen keine Anfragen oder Nachrichten via. InGame Chat, InGame Diplomatie Fenster oder Discord erfolgen. Sollten Anfragen erfolgen müssen diese von dem Empfänger ignoriert werden!


§3. Friedenszeit

Die Friedenszeit wurde auf in Absprache mit _Stofftier_ und meiner Wenigkeit auf 30 Tage festgesetzt. In diesem 30 Tagen ist kein Angriff auf einem menschlichen Spieler gestattet.


a) Wer als erstes das Land erreicht hat Anspruch auf das Land,

b) Sollte es versehentlich zu einem Kampf in der Friedenszeit kommen, müssen beide Seiten alle Einheiten stoppen und Ihrem Vorgesetzen informieren. Diese müssen sich mit den Vorgesetzten der anderen Allianz auseinandersetzen. Erst wenn eine Lösung gefunden wurde, dürfen die Einheiten weiter bewegt werden,

c) Es ist keine vernichtende Spionage erlaubt,

d) Die Friedenszeit endet am Tag 30 um 0:00 Uhr Spielzeit.

§4. A-C Sperrvertrag

Die Sperrzeit für Atom- und Chemiewaffen bezieht sich auf 40 Tage. In dieser Zeit sind alle Einheiten und Forschungen für diese Technologie verboten.


a) Keine Forschung von Chemischen Sprengkörpern,
b) Keine Forschung von Nuklearen Sprengkörpern,

c) Waffenlabore sind bis Stufe 5 erlaubt,

d) Der Sperrvertrag wird aufgehoben am Tag 40 um 0:00 Uhr Spielzeit.


Aus a) und b) resultierend auch keine ICBM Fähigkeiten.

§5. Weitervereinbarkeisklausel

Laufen die jeweiligen Fristen zu §3 und §4 aus, so können diese verlängert werden. Dazu gehört eine Mehrheit aller Spieler JE Allianz.

§6. Grenzen

Die United Nation und auch die Nato-Otan halten sich an folgende grenzen:


a) Seegebiet zwei Knotenpunkte ab Hawaii Westlich sind vom Norden bis Süden die Grenze,

b) Seegebiete ab Südafrika Südlich sind die Grenze,

c) Seegebiete ab Finnland Nördlich sind die Grenze,

d) Wird ein Staat erobert, verschiebt sich die Seegrenze um einen benachbarten Staat,

e) Ausgenommen sind Provinzen oder Städte die Kernlandtechnisch so gegeben sind. Dort sind Freibereiche einzuräumen von 3 Knotenpunkte,

f) Die Grenze zu Alaska / Russland ist von der Vereinbarung ausgenommen,

g) §6 fällt außer Kraft wenn 30/40 Regelung beendet ist.


Statistiken


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